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eRezept

Elektronische Rezepte verpflichtend seit dem 01. Januar 2024

Seit dem 01. Januar 2024 sind wir gesetzlich verpflichtet elektronische Rezepte auszustellen. Weiterhin werden wir eine persönliche oder telefonische Bestellung der benötigten Medikamente entgegennehmen, zusätzlich bieten wir Ihnen ab sofort die Möglichkeit auch per Onlineformular (Email) Medikamente zu bestellen. Bitte nutzen Sie unser Rezeptanforderungformular.


Sie möchten sich weitergehend über das "eRezept" Informieren?

Informationen über das "eRezept" erhalten Sie auf den Seiten der Bundesregierung FAQ eRezept.


Um eine für Sie bequeme und schnellstmögliche Rezeptausstellung sicherzustellen, beachten Sie bitte folgende Voraussetzungen.


  • Ein "eRezept" kann nur nach erfolgreichem Einlesen der Versichertenkarte freigegeben werden. Bei regelmäßiger Medikamenteneingabe, empfehlen wir zum Quartalsbeginn die Versichertenkarte bei uns vor Ort einlesen zu lassen um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Die Freigabe der eRezepte wird nach der Vormittagssprechstunde und Nachmittagssprechstunde nach ärztlicher Kontrolle stattfinden. 
  • Bitte beachten Sie bei Ihrer Rezeptanforderung eine Vorlaufzeit von 24 Stunden bis zur Rezeptausstellung. Gleichzeitig beachten Sie bitte das sich die Ausstellung und Freigabe des "eRezept" verzögert, sollte das Einlesen der Versichertenkarte für das aktuelle Quartal noch nicht durchgeführt sein.
  • Ausdrucke eines "eRezepts" zugehörigen "QR-Codes" und Weiterleitung an die Apotheken werden wir nur für immobile Patientinnen und Patienten oder in Ausnahmefällen anbieten. 
  • Bitte achten Sie auf genaue Angabe Ihres Namens und des benötigten Medikamentes. Neuverordnungen erfordern in jedem Fall ein vorheriges Arztgespräch und können nicht über das Rezeptformular bestellt werden.



Ihr Praxis-Team Hausarztpraxis Waldenau

von Thorsten Zimmermann 28 März, 2024
Elektronische Rezepte verpflichtend seit dem 01. Januar 2024
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